
Informationen zum Corona Virus
21. März 2022
Liebe Gäste,
am Samstag, 19. März 2022, sind alle bestehenden Maßnahmen im Rahmen der Bekämpfungsverordnung der Coronapandemie entfallen.
Bis zum 2. April 2022 ist ein Übergangszeitraum vorgesehen. In diesem Zeitraum bleibt die 3G Regel bei uns auf dem Platz und die Maskenpflicht in den Gemeinschaftsräumen bestehen.
Ab dem 2. April, sofern keine weiteren Änderungen beschlossen werden, brauchen unsere Gäste keine Impf- oder Genesenennachweise mitzuführen. Es sind alle Bereiche frei zugänglich. Wir setzten auf Freiwilligkeit: Halten Sie sich gerne weiterhin an die AHA Regeln. In den Bereichen, in welchen kein Mindestabstand von 1,50 m eingehalten werden kann, dürfen Sie gerne weiterhin eine Maske tragen.
Wir wünschen Ihnen eine gute Anreise und bleiben Sie gesund!
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Team vom Campingpark Südheide
25. August 2021
Liebe Gäste,
seit heute gilt in Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung: 3G-Regel und neue Warnstufen. Wir sind im Moment bei Warnstufe 1. Das bedeutet für uns und für Sie:
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Testpflicht besteht weiterhin: Anreise nur mir einem gültigen 24-Std. zurückliegenden Corona-Test. Ausgenommenen sind komplett Geimpfte und Genesene.
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Während des Aufenthalts besteht eine Pflicht für nicht Geimpfte und Genesene, zweimal die Woche einen Test durchzuführen und nachzuweisen.
Testzentren im Landkreis Celle finden Sie unter: https://www.landkreis-celle.de/index.php?id=2152
Wir wünschen Ihnen einen schönen Urlaub bei uns und erholen Sie sich gut!
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Team vom Campingpark Südheide
22. Juli 2021
Liebe Gäste,
die Inzidenzwerte im Landkreis Celle liegen 3 Tage in Folge über dem Wert 10. Ab heute tritt wieder der Stufenplan 2. in Kraft. Das bedeutet für uns und für Sie:
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Testpflicht besteht weiterhin: Anreise nur mir einem gültigen 24-Std. zurückliegenden Corona-Test. Ausgenommenen sind komplett Geimpfte, Genesene und Kinder bis einschließlich 14 Jahren.
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Während des Aufenthalts besteht eine Pflicht, zweimal die Woche einen Test durchzuführen und nachzuweisen.
Folgende Testmöglichkeiten haben Sie vor Ort :
DRK, ehemalige Apotheke Winsen
Poststraße 27, 29308 Winsen
Anmeldung nicht erforderlich
Do und Sa von 9 bis 12 Uhr
Weitere Testzentren im Landkreis Celle finden Sie unter: https://www.landkreis-celle.de/index.php?id=2152
Wir wünschen Ihnen einen schönen Urlaub bei uns und erholen Sie sich gut!
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Team vom Campingpark Südheide
24. Juni 2021
Liebe Gäste,
wir möchten Sie gerne darauf hinweisen, dass die gesonderten Stornobedingungen nur im Fall einer angeordneten Quarantäne Ihrerseits oder eines Beherbergungsverbotes unserseits gelten. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung in diesen Fällen an. In allen anderen Fällen gelten die Stornobedingungen der aktuellen AGBs.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Urlaub bei uns und erholen Sie sich gut!
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Team vom Campingpark Südheide
22. Juni 2021
Liebe Gäste,
nach der aktuellen Landesverordnung gelten seit Montag, dem 21. Juni, 2021 folgende Regeln, wenn die Inzidenz-Zahlen konstant unter 10 liegen:
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Beherbergungsbetriebe dürfen die Plätze zu 100 % belegen, mit entsprechendem Hygienekonzept. Es sind Gäste aus allen Bundesländern willkommen.
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Es sind alle Bereiche unter der Einhaltung des Hygienekonzepts geöffnet: Sauna, Schwimmbad, Camper-Küchen und die Spielplätze.
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Ein negatives Testergebnis benötigen Gäste nur noch bei Anreise (erneutes Testen innerhalb der Aufenthaltsdauer entfällt). Dies gilt nicht für Menschen, die bereits vollständig geimpft oder genesen sind.
Wir wünschen Ihnen gute Erholung bei uns und bleiben Sie gesund!
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Team vom Campingpark Südheide
31. Mai 2021
Liebe Gäste,
es gibt wieder gute Nachrichten! Nach der aktuellen Landesverordnung gelten folgende Regeln unter der Inzidenz Marke von 35:
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Beherbergungsbetriebe dürfen die Plätze zu 100 % belegen, mit entsprechendem Hygienekonzept. Es sind Gäste aus allen Bundesländern willkommen.
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Es sind alle Bereiche unter der Einhaltung des Hygienekonzepts geöffnet: Sauna, Schwimmbad, Camper-Küchen und die Spielplätze.
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Testpflicht besteht weiter hin: Anreise nur mir einem gültigen 24-Std zurückliegenden Corona Test. Ausgenommenen sind komplett Geimpfte, Genesene und Kinder bis einschließlich 14 Jahren.
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Während des Aufenthalts besteht eine Pflicht, zweimal die Woche ein Test durchzuführen und nachzuweisen.
Wir wünschen Ihnen gute Erholung bei uns und bleiben Sie gesund!
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Team vom Campingpark Südheide
19. Mai 2021
Liebe Gäste,
wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass auch auswärtige Touristen ab sofort in Niedersachsen übernachten dürfen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am Dienstag die sogenannte Landeskinderregelung gekippt. Die weiteren Einschränkungen, wie die maximale Belegung des Platzes mit 60 % und die regelmäßige Testung bleibt vorerst bis 30. Mai 2021 bestehen.
Wir werden Sie sofort informieren, falls es auch da Änderungen geben sollte.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Team vom Campingpark Südheide
9. Mai 2021
Liebe Gäste,
die aktuelle Verordnung mit der Gültigkeit ab dem 10. Mai 2021 liegt vor. Daraus gehen folgende Punkte hervor:
Beherbergung
Beherbergungsbetriebe, Camping, Wohnmobilstellplätze etc dürfen öffnen unter folgenden Voraussetzungen:
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Die Gäste dürfen nur aus Niedersachsen kommen. Es zählt der Erstwohnsitz. (§8 Absatz 2) (Geschäftsreisende sind ausgenommen).
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Die Kapazitäten dürfen maximal mit 60% belegt werden.
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Der Gast muss bei Anreise einen aktuellen negativen Test vorlegen, der nicht älter als 24 Std alt ist, ausgenommen sind Kinder bis einschließlich 14 Jahren, vollständig Geimpfte und Genesene Gäste mit entsprechenden Nachweisen.
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Der Gast muss jeweils mindestens zwei Tests in jeder Woche der Nutzungsdauer durchführen, ausgenommen sind Kinder bis einschließlich 14 Jahren. Eine Testung vor Ort wird für unsere Gäste gewährleistet.
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Duschhäuser und Spielplätze sind unter der Einhaltung der AHA-Regeln geöffnet.
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Saunabereich und Schwimmteich bleiben geschlossen.
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Außengastronomie ist geöffnet.
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Massageangebote können unter der Vorlage eines aktuellen Tests, der nicht älter als 24 Stunden alt ist, wahrgenommen werden.
Testung:
Für die angeordnete 2 x wöchentliche Testung bestehen folgende Möglichkeiten:
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Sie nutzen die kostenlosen Angebote der offiziellen Bürger-Teststellen laut der Liste und legen es uns unaufgefordert vor
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Weitere Testungen haben wir bei uns am Platz für alle Gäste vorgesehen.
In allen Fällen wird Ihnen eine Bescheinigung über die Durchführung und das Ergebnis ausgestellt. Sie können aufgrund dessen mit der Bescheinigung alle zugelassenen Angebote der Region nutzen.
Wir danken für Ihr Verständnis und hoffen Sie bald bei uns begrüßen zu dürfen.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Team vom Campingpark Südheide
4. Mai 2021
Liebe Gäste,
wie Sie den Medien entnehmen konnten, wird das Reisen innerhalb Niedersachsens ab den 10. Mai 2021 unter strengen Auflagen wieder erlaubt und somit können wir unseren Platz für Sie öffnen.
Die bis jetzt bekannten Auflagen wären:
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Die erlaubte Kapazität wird eingeschränkt auf 60%
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Es dürfen nur Niedersachsen als Gäste akzeptiert werden, eventuell nach 2-3 Wochen weitere. Leider dürfen vorerst die Gäste aus Bremen und Hamburg nicht anreisen.
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Der Gast muss einen anerkannten Test aus einem Testzentrum haben, Selbsttests sind nicht gestattet.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen noch nicht verbindlich sind. Die genaue Regelung kommt in der Verordnung, die am 09. Mai vorliegen soll. Es sind noch viele Fragen offen.
Derzeit warten wir noch auf eine Lösung der zuständigen Behörden bezüglich der Umsetzung von täglichen Testungen der Gäste. Auch dazu informieren wir Sie umgehend.
Solange keine offizielle Verordnung vorliegt, bitten wir von Nachfragen abzusehen. Wir werden Sie über die Details auf unserer Homepage informieren, sobald alle Informationen vorliegen.
Wir danken für Ihr Verständnis und hoffen Sie bald bei uns begrüßen zu dürfen.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Team vom Campingpark Südheide
17. April 2021
Liebe Gäste,
die Niedersächsische Landesregierung hat die Corona Verordnung um weitere drei Wochen verlängert. Die Regelwerke gelten voraussichtlich bis zum 9. Mai. Die überarbeiteten Verordnungen sollen die Zeit überbrücken, bis das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft trifft.
Wir bedauern es sehr, dass wir Ihnen aufgrund der Beschlüsse mitteilen müssen, dass wir voraussichtlich bis zum 09.05.2021 keine Urlaubsgäste beherbergen dürfen.
Wir müssen daher alle Urlaubsbuchungen für diesen Zeitraum stornieren. Alle betroffenen Gäste werden schriftlich informiert und erhalten Ihre Anzahlung zurück. Bitte haben Sie Verständnis, wenn Ihr Anruf nicht sofort entgegengenommen wird. Haben Sie ein wenig Geduld, es werden alle Anrufe und E-Mails nach und nach beantwortet.
Wir bedauern die aktuelle Lage sehr und freuen uns schon darauf Sie bald wieder bei uns begrüßen zu dürfen.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Team vom Campingpark Südheide
23. März 2021
Liebe Gäste,
wir bedauern es sehr, dass wir Ihnen aufgrund der Beschlüsse von Bund und Ländern vom 22.03.2021 mitteilen müssen, dass wir voraussichtlich bis zum 18.04.2021 keine Urlaubsgäste beherbergen dürfen. Der Beschluss des Bundeslandes soll demnach bis zum 29. März vorliegen.
Wir müssen daher alle Urlaubsbuchungen für diesen Zeitraum stornieren. Alle betroffenen Gäste werden schriftlich informiert und erhalten Ihre Anzahlung zurück. Bitte haben Sie Verständnis, wenn Ihr Anruf nicht sofort entgegengenommen wird. Haben Sie ein wenig Geduld, es werden alle Anrufe und E-Mails nach und nach beantwortet.
Wir bedauern die aktuelle Lage sehr und freuen uns schon darauf Sie bald wieder bei uns begrüßen zu dürfen.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Team vom Campingpark Südheide
8. März 2021
Liebe Gäste,
nach dem Bund- und Länder Beschluss vom 3. März 2021 gilt es für die Beherbergung: alle nicht zwingend erforderlichen beruflichen und privaten Reisen sind zu vermeiden. Ansonsten gelten die Corona-Regelungen der Bundesländer. Die nächsten Entscheidungen über die Lockerungsschritte im Bereich Reisen und Hotels werden erst am 22. März getroffen.
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Falls der Campingplatz in Ihrem gebuchten Zeitraum aufgrund einer Verordnung nicht öffnen darf, erstatten wir Ihnen Ihre Anzahlung komplett.
Ihr Team vom Campingpark Südheide
2. Februar 2021
Liebe Gäste,
aufgrund der aktuellen Lage gelten bei uns in der Saison 2021 bis auf Weiteres gesonderte Stornierungsbedingungen:
100% Corona-Sicherheit:
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Sie können unbesorgt buchen. Im Falle eines Beherbergungsverbots oder einer angeordneten Quarantäne Ihrerseits bieten wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung an.
Ihr Team vom Campingpark Südheide
15. Oktober 2020
Liebe Gäste,
das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat das Beherbergungsverbot des Landes für Reisende aus deutschen Corona-Hotspots in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte das Gericht in Lüneburg mit.
Wir freuen uns sehr, das zum Ende der Saison das Durcheinander ein Ende hat und das alle Gäste, die bei uns gebucht haben, auch kommen dürfen.
Mehr Informationen Zum Thema finden Sie hier: Niedersachsen.de
Ihr Team vom Campingpark Südheide
10. Oktober 2020
Liebe Gäste,
hier kommt die Liste nach Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1 der Niedersächsischen Verordnung über Beherbergungsverbote zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Stand: 09.10.2020)
Landkreise und kreisfreie Städte, die in Niedersachsen von einem Beherbergungsverbot betroffen sind; bei der Angabe in Klammern handelt es sich um die 7-Tages-Inzidenz je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner:
LK Cloppenburg (86,1)
SK Hamm (74,5)
SK Rosenheim (66,1)
SK Offenbach (66)
SK Bremen (63,1)
LK Wesermarsch (61)
SK Delmenhorst (60,6)
SK Herne (56,2)
SK Frankfurt am Main (55,9)
LK Esslingen (54,6)
Land Berlin (51)
SK Remscheid (50,3)
Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Emsland sind vom Beherbergungsverbot zunächst nicht betroffen, da die Inzidenz von 50 dort mit einem Wert von 52,9 nur knapp überschritten wird und zu einem erheblichen Teil auf das klar abgrenzbare Infektionsgeschehen in einem Schlachtbetrieb zurückgeht.
Auch der Landkreis Vechta (7-Tages-Inzidenz von 68,6) ist vom Beherbergungsverbot zunächst nicht betroffen. Dort geht ein signifikanter Teil der Neuinfektionen auf einen klar eingrenzbaren Ausbruch in einem Pflegeheim zurück.
Die nächste Aktualisierung findet am Montag, 12.Oktober 2020, statt.
Mehr Informationen unter:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/hinweise-fur-reisende-185450.html
Ihr Team vom Campingpark Südheide
9. Oktober 2020
Liebe Gäste!
heute gibt es eine überarbeitete Verordnung, die ab dem 10.10.20 gilt. Die Gäste aus den Risiko-Gebieten dürfen mit einem aktuellen Covid-19 Test (48 Stunden alt) bei uns anreisen. Mehr dazu hier:
Wir halten Sie weiter hin auf dem Laufenden!
Ihr Team vom Campingpark Südheide
29. September 2020
Liebe Gäste,
eine kurze Info zur Benutzung der Sauna: zur Zeit dürfen maximal 30 Personen am Tag die Sauna nutzen. Bei Interesse melden Sie sich bitte frühzeitig an der Rezeption, da der Bereich nach Bedarf geöffnet wird und eine Personenbegrenzung besteht. Im Saunabereich gelten aufgrund der aktuellen Lage folgende Regeln:
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Maximale Personenanzahl im Wellnessbereich 10 Personen
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In der Sauna sowie im Sanarium dürfen sich gleichzeitig maximal 4 Personen aufhalten
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In den Umkleideräumen ist die Personenanzahl auf maximal 2 begrenzt
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Bitte achten Sie auf entsprechende zeitliche Begrenzungen nach Abstimmung mit den Mitarbeitern der Rezeption
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Auch das Abschließen der Zugangstür nicht vergessen
Erholen Sie sich gut!
Ihr Team vom Campingpark Südheide
8. Juni 2020
Liebe Gäste,
es gibt ab heute wieder neue Lockerungen, die auch den Tourismus betreffen:
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Hotels, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen ihre Belegungsquote von 60 auf bis zu 80 Prozent ausweiten.
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Die Wiederbelegungssperre für Ferienwohnungen und Ferienhäuser fällt weg.
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Die "Mehr-Plätze" sind ab sofort online buchbar. Wir freuen uns auf die Gäste!
Sommerferien können kommen!
Ihr Team vom Campingpark Südheide
12. Mai 2020
Liebe Gäste,
wir dürfen Ihnen mit Freude mitteilen, dass unser Campingpark ab dem 15. Mai 2020 für die Urlaubsgäste wieder öffnen darf. Wir werden alle erforderlichen Maßnahmen nach der aktuell geltenden Verordnung auf dem Campingplatz durchführen. Die wichtigsten Informationen für die anreisenden Gäste sind:
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Eine vorherige Buchung bzw. Reservierung vor der Anreise ist zwingend erforderlich.
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Es dürfen nicht mehr als zwei Haushalte in Kontakt treten, es besteht weiterhin Kontaktsperre.
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Kinder dürfen den Spielplatz nur in Begleitung eines Erwachsenen betreten.
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Es werden nur 50 % der vorhandenen Plätze belegt.
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Bis auf das Spielzimmer und den Wellnessbereich dürfen alle Einrichtungen genutzt werden!
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Die Tage über Himmelfahrt und Pfingsten sind leider schon ausgebucht.
Wir freuen uns darauf, Sie bald wieder bei uns begrüßen zu dürfen! Und wenn wir uns alle an die Regeln halten, wird es ein schöner und sicherer Urlaub!
Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 08. Mai 2020 (Textauszug):
Artikel 1, § 1, Absatz 4
(2) Privaten und gewerblichen Vermieterinnen und Vermietern von Ferienwohnungen und Ferienhäusern sowie Betreibern von Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen und Bootsliegeplätzen ist es gestattet, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen, wenn die jeweiligen Anforderungen der Sätze 3 und 4 eingehalten werden; ansonsten ist ihnen die Beherbergung verboten
(3) Ferienwohnungen und Ferienhäuser dürfen jeweils innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen nur von einem Gast und dessen Mitreisenden genutzt werden.
(4) Eine Person im Sinne des Satzes 2, die jeweils mehr als eine Parzelle eines Campingplatzes oder eines Wohnmobilstellplatzes vermietet, darf insgesamt nicht mehr als die Hälfte der Zahl aller ihrer Parzellen und Bootsliegeplätze auf dem Gebiet einer Gemeinde gleichzeitig vermieten.
(5) Unabhängig von den Anforderungen des Satze 4 ist die Beherbergung auf Parzellen auf einem Campingplatz oder auf Bootsliegeplätzen, die ganzjährig oder für die Dauer der Saison vermietet sind, gestattet.
§ 10 c
Soweit nach dieser Verordnung Kontaktdaten zu erheben sind, müssen diese den Vornamen, den Familiennamen, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer der betreffenden Person umfassen. 2 Die Kontaktdaten sind von der Person, die sie erhebt, für die Dauer von drei Wochen nach dem letzten Kontakt mit der betreffenden Personen aufzubewahren und dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. 3 Spätestens einen Monat nach dem letzten Kontakt mit der betreffenden Person sind die Daten zu löschen.
Artikel 3
(1) Diese Verordnung tritt am 11. Mai 2020 in Kraft. 2 Abweichend von Satz 1 tritt Artikel 2 am 18. Mai 2020 in Kraft.
(2) Die Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung
des Corona-Virus vom 8. Mai 2020 (Nds. GVBl.S.97), geändert durch Artikel 2 dieser Verordnung, tritt mit Ablauf des 27. Mai 2020 außer Kraft. 3 Abweichend von Satz 1 tritt 3 1 Abs. 6 der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 8. Mai 2020 (Nds. GVBl S.97), geändert durch Artikel 2 dieser Verordnung, mit Ablauf des 31 August 2020 außer Kraft.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Team vom Campingpark Südheide
8. Mai 2020
Liebe Gäste,
aktuell warten wir auf einen neuen Erlass des Landes Niedersachsens, um genauer zu wissen, ab wann und unter welchen Bedingungen wir wieder Urlaubs- und Dauergäste bei uns begrüßen dürfen.
Falls wir weiterhin geschlossen bleiben, werden alle Gäste mit Reservierungen in diesem Zeitraum per Mail, telefonisch oder per Post über die Bedingungen der Urlaubsabsage informiert.
Wenn wir öffnen dürfen, dann informieren wir ebenfalls über die aktuellen Bedingungen Ihrer Anreise und die Regelungen beim Aufenthalt auf unserem Campingplatz. Änderungen hierzu werden wir umgehend auf unserer Homepage sowie Facebook veröffentlichen.
Ihr Team vom Campingpark Südheide